Rechtlich abgesichert und gerichtlich bestätigt
Unser Antragspaket weist den Kostenträger in klarer, nachvollziehbarer Form zur Pflicht der Übernahme Ihrer Fahrtkosten zur heilpädagogischen Frühförderung nach.
Zusätzlich profitieren Sie von einem rückwirkenden Erstattungsanspruch von bis zu vier Jahren. Das heißt, Sie können auch für bereits abgeschlossene Fahrten Erstattung beantragen, sofern diese damals nicht oder nur teilweise geltend gemacht wurden. Ein integriertes Berechnungstool erfasst Ihre zurückliegenden Fahrten, summiert die Kilometer und errechnet automatisch Ihre Erstattungsansprüche.
Mit dieser Kombination aus rechtssicherer Antragsvorlage und rückwirkender Erstattungsmöglichkeit sind Sie bestens gerüstet, um sämtliche Fahrtkosten zur heilpädagogischen Frühförderung schnell, vollständig und ohne zusätzlichen Aufwand erstattet zu bekommen.